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Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung

Anspruchsberechtigt für die Gestezahlung sind Personen, die vom nationalsozialistischen Regime aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung, aufgrund des Vorwurfes der so genannten Asozialität verfolgt wurden oder auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen.

Diese Personen müssen weiters:

Antragstellung:

Über Anträge auf Leistung einer Gestezahlung entscheidet in mehrmals jährlich stattfindenden Sitzungen ein Komitee, dem der Vorsitzende des Kuratoriums, ein vom Kuratorium bestellter Stellvertreter sowie drei weitere vom Vorsitzenden unter Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats ernannte Mitglieder angehören.

Für eine Antragstellung besteht keine Frist.

Nationalfonds - Fragebogen
(gleichzeitig Antragsstellung)

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