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Recherche / ArchiveWelche Dokumente sind in welchem Archiv zu finden?(Die Antragsfrist für Leistungen aus dem Entschädigungsfonds ist am 28. Mai 2003 abgelaufen. Die Fristen für Anträge auf Naturalrestitution finden Sie unter Fristen): Österreichisches StaatsarchivSeit 24. Oktober 2006 bietet das Österreichische Staatsarchiv ein Archivregister an, das eine Übersicht über die österreichischen Bundes-, Landes-, Kommunal- und Privatarchive, deren Bestände und Benützungsbedingungen gibt. Darüber hinaus können Sie über das via Internet zugängliche Archivinformationssystem in den Beständen des Österreichischen Staatsarchivs recherchieren. Relevante Aktenüberlieferungen finden Sie vor allem in den Beständen "Entschädigungs- und Restitutionsangelegenheiten 1938-1985". Hinweis: Über die Volltextsuche können Sie mit Hilfe eines Namens oder Geburtsdatums (im Format TT.MM.JJJJ) auch in den Vermögensanmeldungen im Bestand der Vermögensverkehrsstelle recherchieren. Österreichische Historikerkommission
Über einen Volltextindex können Sie gezielt in den in 49 Bänden veröffentlichten Forschungsergebnissen der Österreichischen Historikerkommission recherchieren. Österreichische Nationalbibliothek
Über ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online der Österreichischen Nationalbibliothek können Sie gezielt nach Gesetzestexten suchen. Hier finden Sie die Gesetzgebung für die Jahre 1938 bis 1945: Deutsches Reichsgesetzblatt:
Sie können auch eine inhaltliche Suche in historischen österreichischen und/oder deutschen Gesetzestexten online durchführen. WOHNORT - Anfragen an das MeldearchivSollten Sie nur den Ort kennen, an dem die geschädigte Person gewohnt hat, nicht jedoch deren genaue Adresse, so können bei den magistratischen Bezirks- bzw. Gemeindeämtern Meldeabfragen durchgeführt werden, die Ihnen Auskunft über den genauen Wohnort von Personen in den 1930er Jahren geben. In Wien ist die Magistratsabteilung 8 für Meldeanfragen zuständig. In den übrigen Bundesländern ist dies das jeweilige Gemeindeamt.
Hinweis: Personen, die die einmalige Entschädigung für Mietrechte,
Hausrat und persönliche Wertgegenstände ("USD 7.000", § 2b
Nationalfondsgesetz) erhalten haben, benötigen keine Bestätigung ihrer
Meldedaten. VERMÖGEN - die Akten der VermögensverkehrsstelleIm Juni 1938 mussten Personen mosaischen Glaubens, die Vermögen von mehr als 5.000 Reichsmark besaßen, ihr Vermögen bei den sogenannten Vermögensverkehrsstellen deklarieren (siehe dazu die gesetzlichen Grundlagen unter NS-Gesetze). Die Akten sind vollständig erhalten und nach Bundesländern sortiert in den nachfolgend angeführten Archiven aufbewahrt. Bitte beachten Sie, dass die Vermögensanmeldung für Zweitwohnsitze im jeweiligen Bundesland erfolgte und gegebenenfalls eine gesonderte Anfrage – an das zuständige Archiv – erforderlich ist. Für Wien:
Für Niederösterreich und das nördliche Burgenland: Für Öberösterreich: Für die Steiermark, Kärnten und das südliche Burgenland:
Für Salzburg: Für Tirol und Vorarlberg: FIRMEN - Das Handels- und GewerberegisterDas Firmenbuch (vormals Handels- und Gewerberegister), gibt Auskunft über die BesitzerInnen einer Firma oder eines Gewerbebetriebes. Für diesbezügliche Abfragen ist es unbedingt notwendig, den genauen Firmenwortlaut zu kennen. Ihre Anfragen richten Sie bitte an die Bezirksämter oder an die betreffenden Landes- oder Stadtarchive. Das historische Firmenbuch für Wien ist bei der Magistratsabteilung 8 einzusehen. VEREINE - Die Akten des Stillhaltekommissars
Für die Recherche von Vermögen, das Vereinen entzogen wurde, gibt es
die Möglichkeit, die Akten des sogenannten Stillhaltekommissars
einzusehen. Das Amt des Stillhaltekommissars war während des Nationalsozialismus für
die Administration und Verwaltung von Vereinigungen zuständig. Die
Akten des Stillhaltekommissars befinden sich im österreichischen
Staatsarchiv. VERSICHERUNGEN - Die Liste der in den Vermögensanmeldungen enthaltenen Versicherungspolizzen
Datenbank zu möglicherweise entzogenen Versicherungspolizzen (Sammelstellen-Liste) Haftungsausschluss Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei diesen Einträgen nicht um aufrechte Versicherungsansprüche handelt. Es wird daher um Verständnis gebeten, wenn darauf hinzuweisen ist, dass aus der Veröffentlichung eines Namens eines ehemaligen Versicherungsnehmers kein Rechtsanspruch auf Entschädigung erwächst. Darüber zu entscheiden, ist Sache des unabhängigen Antragskomitees des Fonds. Da die Listen der Sammelstelle Fehler enthalten können und auch bei der Bearbeitung dieses Materials, um es zu veröffentlichen, Fehler unterlaufen sein können, muss jede Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen abgelehnt werden. |
Wartungsarbeiten an der Website
Aufgrund von Wartungsarbeiten (Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen) ist die Funktionalität der Website, insbesondere eine Suche innerhalb der Website und der Datenbanken, vorübergehend eingeschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Abschließende Zahlungen des Entschädigungsfonds |
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