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Profil des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds
Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 432/1995 im Jahr 1995 ins Leben gerufen. Seine Aufgabe bestand darin, sogenannte Gestezahlungen an Personen, die zwischen 1938 und 1945 in Österreich Opfer des Nationalsozialismus geworden waren, möglichst rasch und unbürokratisch vorzunehmen. Im Laufe der Jahre entwickelte sich der Nationalfonds zu einer zentralen Anlaufstelle für Überlebende nationalsozialistischen Unrechts und wurde als solche mit weiteren Aufgaben betraut. Im Jahr 2001 erfolgte auf Basis des Washingtoner Abkommens die Errichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus, um so eine umfassende Lösung noch offener Entschädigungsfragen für Opfer des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich zu ermöglichen. |
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Abschließende Zahlungen des Entschädigungsfonds |
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