Nationalfonds der Republik Oesterreich fuer Opfer des Nationalsozialismus
Nationalfonds
 

Lebensgeschichtliche Erinnerungen

Neue Österreichische Ausstellung in Auschwitz

Sie sind hier: HOME → Profil des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds

Profil des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 432/1995 im Jahr 1995 ins Leben gerufen. Seine Aufgabe bestand darin, sogenannte Gestezahlungen an Personen, die zwischen 1938 und 1945 in Österreich Opfer des Nationalsozialismus geworden waren, möglichst rasch und unbürokratisch vorzunehmen. Im Laufe der Jahre entwickelte sich der Nationalfonds zu einer zentralen Anlaufstelle für Überlebende nationalsozialistischen Unrechts und wurde als solche mit weiteren Aufgaben betraut. Im Jahr 2001 erfolgte auf Basis des Washingtoner Abkommens die Errichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus, um so eine umfassende Lösung noch offener Entschädigungsfragen für Opfer des Nationalsozialismus auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich zu ermöglichen.

Beide Institutionen verfolgen ein gemeinsames Ziel: das Wahrnehmen der besonderen Verantwortung Österreichs gegenüber den Opfern des nationalsozialistischen Regimes.

Kuratorium und Generalsekretär bilden die gemeinsamen Organe von Nationalfonds und Allgemeinem Entschädigungsfonds. Über Anträge an den Nationalfonds entscheidet das Komitee, über jene an den Allgemeinen Entschädigungsfonds das unabhängige Antragskomitee. Das Kuratorium setzt sich aus den drei Präsidenten des Nationalrats, dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler, dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, dem Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für Finanzen sowie dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zusammen. Zwölf weitere Mitglieder, die vom Hauptausschuss des Nationalrats gewählt werden, komplettieren das Kuratorium. Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer ist Vorsitzende des Kuratoriums sowie des Nationalfonds-Komitees; für beide Funktionen zeichnet sie seit Oktober 2006 verantwortlich.

Wartungsarbeiten an der Website

Aufgrund von Wartungsarbeiten (Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen) ist die Funktionalität der Website, insbesondere eine Suche innerhalb der Website und der Datenbanken, vorübergehend eingeschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.