Nationalfonds der Republik Oesterreich fuer Opfer des Nationalsozialismus
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Fristen für die Antragstellung

Auf dieser Seite finden Sie die gesetzlichen Fristen für die Antragstellung beim Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, dem Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich und beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus.

Nationalfonds

Antrag auf
Fristende
Gestezahlung Anträge können laufend eingebracht werden
Projektförderung Anträge können laufend eingebracht werden. Um Ansuchen in der Frühjahrssitzung zur Entscheidung vorlegen zu können, müssen sie spätestens am 1. März eingereicht werden. Die Einreichfrist für die Herbstsitzung endet am 1. September des jeweiligen Jahres. Eine Ausnahme gilt für jede Art von Medien, d.h. Bücher, CDs und Dokumentarfilme werden lediglich einmal im Jahr in der Herbstsitzung des Komitees zur Entscheidung vorgelegt. Die Frist des 1. September ist deshalb zu beachten.
Mietrechtsentschädigung 30.06.2004

Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe

Antrag auf
Fristende
Instandsetzung eines jüdischen Friedhofs in Österreich 15.05.2030. Das Kuratorium entscheidet über die vollständig eingereichten Anträge zwei Mal jährlich. Die Anträge können beim Fonds laufend eingebracht werden. Um einen Antrag in der Frühjahrssitzung zur Entscheidung vorlegen zu können, ist er spätestens am 15.01. vollständig einzubringen. Die Einreichfrist für die Herbstsitzung endet am 15.05. des jeweiligen Jahres.

Allgemeiner Entschädigungsfonds

Antragskomitee

Anträge an das unabhängige Antragskomitee auf Entschädigung für Vermögensverluste konnten bis 28. Mai 2003 eingebracht werden.

Schiedsinstanz für Naturalrestitution

Anträge auf Rückstellung von Liegenschaften oder beweglichem Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen im öffentlichen Eigentum (Stichtag 17. Jänner 2001) werden durch die unabhängige Schiedsinstanz für Naturalrestitution entschieden. "Öffentliches Eigentum" im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) liegt jedenfalls vor, wenn die beantragte Liegenschaft (das beantragte bewegliche Vermögen einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation) am 17. Jänner 2001 im Eigentum des Bundes oder einer im Alleineigentum des Bundes stehenden juristischen Person befand. Darüber hinaus konnten und können - im Rahmen des § 38 EF-G - auch österreichische Bundesländer und Gemeinden die Schiedsinstanz zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von Landes- bzw. Gemeindevermögen zuständig machen ("Opt-In"). Im Folgenden sind daher die Fristen für Bund und jene Länder und Gemeinden aufgelistet, die ein Opt-In erklärt haben:

Fristen für Anträge an die Schiedsinstanz
Gebietskörperschaft
EF-G/Datum des Opt-In
Frist zuletzt verlängert am
Fristverlängerung abgelehnt
Fristende
Republik Österreich EF-G (BGBl. I Nr. 12/2001) 25.04.2007
31.12.2007
Länder



Burgenland 12.11.2002 17.11.2009 20.10.2009 (Mitteilung) 31.12.2009
Kärnten 16.06.2003

31.12.2007
Niederösterreich 28.08.2002 15.12.2009
31.12.2011
Oberösterreich 10.04.2002 20.07.2009 (Mitteilung)
31.12.2009
Salzburg 09.12.2002 01.04.2009
31.12.2009
Steiermark 22.12.2003 18.05.2009
31.12.2009
Vorarlberg 16.12.2003 13.01.2009
31.12.2009
Wien 27.06.2001 01.10.2008
31.12.2009
Gemeinden




Bad Ischl 21.10.2004 26.02.2009
31.12.2009
Bad Vöslau 09.12.2009 Die Stadtgemeinde Bad Vöslau hat die Schiedsinstanz ersucht, die Prüfung eines der Schiedsinstanz vorliegenden Falles vorzunehmen, die mit der Entscheidung Nr. 700/2010 abgeschlossen wurde.
Eisenstadt 27.09.2004

31.12.2007
Frauenkirchen 10.09.2009

30.09.2011
Grieskirchen 10.12.2007 05.10.2009
31.12.2009
Kittsee 28.11.2006
26.11.2009 (Mitteilung) 31.12.2007
Kobersdorf 28.12.2007 01.09.2009
31.12.2009
Korneuburg 17.12.2007 30.06.2009
31.12.2009
Mattersburg 14.12.2006 19.02.2009
31.12.2009
Oberwart 07.11.2006 28.10.2009
31.12.2009
Purkersdorf 12.12.2006 31.03.2009
31.12.2009
Rechnitz 18.11.2006

31.12.2007
Schwechat 14.12.2009 Die Stadtgemeinde Schwechat hat die Schiedsinstanz ersucht, die Prüfung eines der Schiedsinstanz vorliegenden Falles vorzunehmen.
Stockerau 16.09.2004

31.12.2007
Vöcklabruck 28.09.2001 13.03.2009
31.12.2009
Wiener Neudorf 11.12.2006 30.01.2009 (Mitteilung)
31.12.2009