Nationalfonds der Republik Oesterreich fuer Opfer des Nationalsozialismus
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Das Team des Nationalfonds und des Allgemeiner Entschädigungsfonds

Als der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus 1995 ins Leben gerufen wurde, bestand seine Aufgabe zum einen darin, Gestezahlungen an Opfer des Nationalsozialismus möglichst rasch und unbürokratisch vorzunehmen; zum anderen war der persönliche Brückenschlag zu den Überlebenden der NS-Verfolgung in Österreich ein wesentliches Anliegen.

Diese Arbeit, welche auch ein hohes Maß an persönlichem Einsatz erforderte, wurde anfangs durch ein Team von 12 MitarbeiterInnen – davon 8 vollzeitbeschäftigt – getragen. In den Jahren 1995 bis 2005 wurden rund 32.000 Anträge bearbeitet, rund 19.000 Menschen haben den Nationalfonds selbst aufgesucht. Jene, die nicht persönlich kommen konnten – die Anspruchsberechtigten leben in 78 Ländern – wurden telefonisch kontaktiert. Darüber hinaus wurde eine umfangreiche Korrespondenz geführt: In den ersten zehn Jahren des Nationalfonds wurden über 300.000 Briefe versandt.

Im Laufe seiner Tätigkeit entwickelte sich der Nationalfonds zu einer zentralen Ansprechstelle für Überlebende des Nationalsozialismus und wurde als solche mit weiteren Aufgaben wie der Verwertung nicht restituierbarer "Raubkunst" und der Verteilung der so genannten Raubgoldgelder betraut. Mit den neuen Tätigkeitsbereichen vergrößerte sich auch der MitarbeiterInnenstand: Als der Nationalfonds 2001 infolge des Washingtoner Entschädigungsabkommens mit der Abgeltung entzogener Mietrechte sowie mit der administrativen Unterstützung des neu einzurichtenden Allgemeinen Entschädigungsfonds betraut wurde, war das Team des Nationalfonds bereits auf 38 Personen – davon 16 vollzeitbeschäftigt – angewachsen.

Die Arbeit des 2001 errichteten Allgemeinen Entschädigungsfonds stellte eine besondere Herausforderung dar, da die gesetzlichen Grundlagen eine auch in personeller Hinsicht aufwändige Arbeitsweise verlangten. Die durch das Washingtoner Abkommen festgelegten Prinzipien des Allgemeinen Entschädigungsfonds bilden eine anspruchsvolle Vorgabe für die historische und juristische Fallbearbeitung: Anders als beim Nationalfonds ist keine pauschale Abgeltungssumme vorgesehen – die jeweiligen Verluste sind individuell zu bewerten, bereits geleistete Entschädigungszahlungen oder Rückstellungen sind zu berücksichtigen. All dies erforderte die Schaffung eines umfangreichen Recherchesystems in Kooperation mit österreichischen Archiven und Behörden. Auch die Bearbeitung der Anträge gestaltet sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zeit- und arbeitsintensiv. Erst auf Basis der festgestellten individuellen Verlusthöhe können die Entschädigungszahlungen erfolgen.

Um diesem komplexen Verfahren gerecht werden zu können und eine möglichst rasche und effiziente Bewältigung der Aufgaben zu ermöglichen, war die Aufnahme von weiteren qualifizierten MitarbeiterInnen erforderlich, welche Kenntnisse aus den unterschiedlichsten Bereichen einbringen. Als am 28. Mai 2003 die Antragsfrist endete, waren 43 MitarbeiterInnen im Allgemeinen Entschädigungsfonds beschäftigt. Im Zuge der Recherche und Antragsbearbeitung erhöhte sich der Personalstand Anfang 2006 auf 149, davon 79 vollzeitbeschäftigte, MitarbeiterInnen. In der Folge konnte ein großer Teil der antragsbezogenen Recherche und juristischen Fallbearbeitung abgeschlossen werden; mit Anfang 2007 waren insgesamt 131 MitarbeiterInnen beim Allgemeinen Entschädigungsfonds beschäftigt.

Neben der finanziellen Entschädigung, um deren Umsetzung sich der Großteil der MitarbeiterInnen beim Entschädigungsfonds kümmert, wird auch der Aufgabenbereich der Schiedsinstanz für Naturalrestitution seit 2001 durch ein Team von derzeit 16 juristisch und historisch ausgebildeten SachbearbeiterInnen betreut.

Die derzeit 22 MitarbeiterInnen des Nationalfonds sind neben der Erfüllung der unterschiedlichen Nationalfonds-Agenden auch weiterhin mit der administrativen Unterstützung des Allgemeinen Entschädigungsfonds befasst.

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